Dresdner Positionen (Teil 1)

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz