Öffentliches Gedenken für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus // Menschen mit Behinderungen sollen als Verfolgte des Nationalsozialismus durch den Deutschen Bundestag anerkannt werdenerschienen am

Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel lädt zum gemeinsamen Gedenken ein

Ausgabejahr 2025
Datum 27.01.2025

Anlässlich des heutigen Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus findet am Mittwoch, den 29. Januar, um 10:30 Uhr eine öffentliche Kranzniederlegung am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an der Tiergartenstraße 4, nahe der Berliner Philharmonie, statt. Die Kranzniederlegung wird von dem blinden Autor Bernd Kebelmann und dem Musiker Dietmar Gräf begleitet.

Im Zuge der sogenannten „Aktion T4“ wurden mehr als 70.000 Morde an Patientinnen und Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten während der nationalsozialistischen Diktatur verübt. „T4“ ist benannt nach der Adresse der damaligen „Zentraldienststelle T4“ an der Tiergartenstraße 4, wo sich heute der Gedenk- und Informationsort befindet. Diese Dienststelle war vom nationalsozialistischen Regime mit der Durchführung der Ermordungen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Krankheiten beauftragt worden. Durchgeführt wurden die Ermordungen von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften. Insgesamt wurden in Einrichtungen des Deutschen Reichs 200.000 Menschen in verdeckten Aktionen ermordet. Europaweit wird von 300.000 Tötungen ausgegangen. Hinzu kommen 400.000 Opfer von Zwangssterilisierungen.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung lädt zu dieser Gedenkveranstaltung ein. Das Denkmal ist ebenerdig erreichbar und es gibt Dolmetschung für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache sowie eine Live-Audiodeskription.

Falls Sie an der Gedenkveranstaltung am 29. Januar um 10:30 Uhr teilnehmen und/oder ein Interview mit Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, führen möchten, melden Sie sich bitte unter presse@behindertenbeauftragter.de.

 

In Zusammenhang mit den „Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisationen soll am Donnerstag, den 30. Januar ein Beschluss des Deutschen Bundestages erfolgen, mit dem der Deutsche Bundestag feststellen wird, dass die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisationen als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind. Inhalte des überfraktionellen Antrages sind darüber hinaus - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - auch die Förderung der Forschung über Abläufe und Dimensionen der „Euthanasie“-Verbrechen sowie eine Zentralisierung und Gesamtanalyse der in diversen Archiven existierenden Akten. Auch die nachhaltige Unterstützung der Gedenkstätten ist Inhalt des Antrages der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Es ist vorgesehen, dass der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, anlässlich dieser Beschlussfassung im Deutschen Bundestag spricht.

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