Gewaltschutz in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen stärkenerschienen am
Ausgabejahr2021 Datum10.12.2021
Wie kann der Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe verbessert werden? Diese Frage wird heute, am Internationalen Tag der Menschenrechte, in einer Fachveranstaltung diskutiert - gemeinsam organisiert vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des DIMR, sagte anlässlich der Veranstaltung: „Menschen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sind derzeit nur unzureichend vor Gewalt geschützt. Sie erleben den Alltag oft als fremdbestimmt und erfahren unterschiedliche Formen von Gewalt - darunter psychischer Druck, körperliche und sexualisierte Gewalt. Daher ist es enorm wichtig, dass sie sich gegen Grenzüberschreitungen wehren können und ihre Rechte kennen. Selbstbestimmung und Empowerment sind hier die Stichwörter.“ Zusätzlich müsse das Thema Gewaltschutz auf allen Seiten entsprechend priorisiert werden – sei es bei politischen Vorhaben oder im Arbeitsalltag in der Wohneinrichtung. So müssten unabhängige Beschwerdewege innerhalb von Wohneinrichtungen sichergestellt werden und der Gewaltschutz durch eine oder mehrere unabhängige Stellen überwacht werden. „Aber: Oberstes Ziel muss der Abbau stationärer Wohnformen sein – das ist der beste Schutz vor Gewalt,“ forderte Schlegel abschließend.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: „Gewalt zu erfahren, ist eine schreckliche Erfahrung. Es ist daher oberste Pflicht des Staates, Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen - unabhängig davon, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht.“ Dusel weiter: „Mit Ratifizierung der UN-BRK hat Deutschland vor mehr als zwölf Jahren diese Verpflichtung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen bekräftigt. Daher begrüße ich es sehr, dass der Gewaltschutz in der letzten Legislaturperiode erstmals im Sozialgesetzbuch verankert wurde. Ich bin zuversichtlich, dass die neue Regierungskoalition dem Thema nun den nötigen Rückenwind gibt. In ihrem Koalitionsvertrag hat sie bereits verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt angekündigt.“ Der Bundesgesetzgeber stehe in der Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Bei der Umsetzung seien jedoch alle Akteure gefragt, die Länder, Leistungsträger, Leistungserbringer und Aufsichtsbehörden, so Dusel abschließend.
Hintergrund der Veranstaltung sind aktuelle Entwicklungen, die neuen Rückenwind für den Gewaltschutz geben sollten: Eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch verpflichtet seit diesem Jahr Einrichtungsträger dazu, Maßnahmen zur Gewaltprävention zu entwickeln. Diese gilt es nun umzusetzen.
Darüber hinaus ist im September dieses Jahres eine Studie der Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erschienen, die vielfältige Handlungsansätze für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen formuliert. Diese Empfehlungen werden in der heutigen Veranstaltung aufgegriffen. Ziel ist es, Ansätze im Bereich des Gewaltschutzes in der Eingliederungshilfe zu unterstützen, bestehende Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen und deren Umsetzung zu diskutieren.
Im Rahmen der Veranstaltung werden neben einem Autor der Studie unter anderem Expert*innen im Bereich Gewaltprävention, Frauen-Beauftragte aus Einrichtungen, Interessensvertretungen und Vertreter*innen von Bundes- und Landesbehörden zu Wort kommen.
Die Studie der Universität Erlangen-Nürnberg finden Sie hier: Forschungsbericht
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