Barrierefreie Medien gefordert: Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern verabschieden die „Mainzer Erklärung“erschienen am

Ausgabejahr 21/2020
Datum 30.11.2020

Alle Inhalte im Fernsehen laufen mit Untertiteln, Nachrichtensendungen werden in Gebärden- und Leichter Sprache angeboten, die sozialen Medien bieten inklusive und barrierefrei Inhalte: Diese Vision einer Medienwirklichkeit war Schwerpunktthema der 60. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen am 26. und 27. November, die aufgrund der Corona-Pandemie erstmals als Videokonferenz stattfand. Gastgeber war Rheinland-Pfalz. Zwei Tage diskutierten die Beauftragten mit Vertretern von u. a. ZDF, Apple, der Landesregierung und Menschenrechtsorganisationen Themen wie den Medien-Staatsvertrag, barrierefreie Angebote im Rundfunk und Inklusion bei neuen Medienformaten. Im Mittelpunkt stand die Verabschiedung der „Mainzer Erklärung“, die besseren Zugang zu und stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an und in Medien fordert.


„Gesellschaftliche Teilhabe gelingt auch über den Zugang zu Medien. Die barrierefreie Ausgestaltung von Medieninhalten und der Zugang zu Medien sind daher ein wichtiges Ziel“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in ihrem Grußwort. Neben den bereits aufgenommenen Regelungen zur Barrierefreiheit im Ende des vergangenen Jahres verabschiedeten Medienstaatsvertrag werde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Behindertenverbände an weitergehenden Regelungen gearbeitet, die in Kürze zur öffentlichen Anhörung gestellt werden. „Zugängliche Information in jeder Form und jeder Gestalt ist das Schlüsselelement für eine gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es ist ein Grundpfeiler für den Kampf gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung“, so die Ministerpräsidentin.


„Der European Accessibility Act (EAA) bietet große Chancen, in der Inklusion einen weiteren notwendigen Schritt voranzugehen und unser Land zukunftssicher aufzustellen. Konkret geht es um die Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit, zum Beispiel von Streamingdiensten, aber auch um barrierefreies Online-Shopping. Es muss allen klar sein, dass Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal für eine moderne Gesellschaft ist. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, den EAA in einem starken Gesetz umzusetzen, um nicht eine große Chance im Hinblick auf unsere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu vertun. So ist die Verpflichtung der Privatwirtschaft in anderen Ländern selbstverständlich, das sollten wir uns zum Vorbild nehmen. Denn wenn wir im Bereich barrierefreie Medien nicht aufholen und den EAA nur halbherzig umsetzen, droht, dass wir wertvolles Potenzial vergeuden“, sagte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.


„In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit Behinderungen. Für sie kann elektronische Kommunikation die Inklusion und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Grund und Freiheitsrechte sind daher auch in der digitalen Welt sicherzustellen“, stellte Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Sozialministerium, in seiner Begrüßung heraus. Als eines von vielen Beispielen nannte er die Untertitelung und Barrierefreiheit von Filmen und TV-Serien. „Dies darf nicht als reine Pflichtaufgabe begriffen werden, sondern vielmehr als offensichtliche Chance für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus bietet es auch für die Anbieter eine Chance auf die weitere Verbreitung ihrer Inhalte.“


Mit diesen Themen – barrierefreie und inklusive Medien – beschäftigt sich auch die „Mainzer Erklärung“. „Menschen mit Behinderungen profitieren oft von den digitalen Neuerungen. Gleichzeitig entstehen aber neue digitale Barrieren. Deshalb müssen wirksame Maßnahmen im Medienstaatsvertrag unter aktiver Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen ergänzt und der EAA für barrierefreie Dienstleistungen und Produkte umfassend in nationales Recht umgesetzt werden“, sagte Matthias Rösch, der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen. „Bestehende Defizite in der Barrierefreiheit überwinden und Vorhaben zur Gestaltung inklusiver Medien ohne Zugangsbarrieren initiieren: Das ist notwendig für das Erreichen unseres Ziels, die Verpflichtungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2025 umgesetzt zu haben.“

Hier finden Sie die Erklärung: "Mainzer Erklärung"


Hintergrund
Unter www.barrierefreie-medien.info können Informationen über barrierefreie Medien abgerufen und Beschwerden eingereicht werden. Über die zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit sind private und öffentlich-rechtliche Anbieter direkt erreichbar.

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