Werkstatt darf keine Einbahnstraße sein: Dusel fordert mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkterschienen am

Ausgabejahr 2020
Datum 17.09.2020

Stichworte: Zugang zum regulären Arbeitsmarkt, Ausgleichsabgabe, Budget für Arbeit, Inklusionsbetriebe

Anlässlich des heutigen „Schichtwechsels“ in Berlin, bei dem Menschen mit und ohne Behinderungen für einen Tag ihren Arbeitsplatz tauschen, besucht Jürgen Dusel Arbeitsstätten des VIA Unternehmensverbundes, sowohl die VIA Blumenfisch gGmbH als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen (WfbM) als auch einen Inklusionsbetrieb des Unternehmensverbundes. Im Rahmen seines Besuchs möchte Jürgen Dusel mit den Mitarbeiter*innen mit und ohne Beeinträchtigungen ins Gespräch kommen, insbesondere zur Situation der Betriebe während der Corona-Pandemie, aber auch zum Thema Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt.

Jürgen Dusel begrüßt Aktionen wie den Schichtwechsel, denn sie würden immer auch zu einem Sichtwechsel beitragen: „Werkstätten sind für viele Menschen mit Behinderungen häufig die einzige Möglichkeit, am Arbeitsleben teilhaben zu können. Sie dürfen aber keine Einbahnstraße oder Endstation sein. Viele Menschen können und wollen mehr leisten, haben aber mit vielen Hürden zu kämpfen, wenn sie einen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt finden wollen,“ so der Beauftragte. „Daher ist es wichtig, die Menschen noch stärker dabei zu unterstützen, die vorhandenen inklusiven Instrumente zu nutzen, zum Beispiel die Budgets für Ausbildung und Arbeit. Besonders Inklusionsbetriebe als Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes bieten sich für Übergänge an. Dafür müssen diese Betriebe, die bis zu 50 Prozent Menschen mit Behinderungen beschäftigen, aber deutlich gestärkt und Arbeitsplätze ausgebaut werden. Im Gegenzug wäre es nur gerecht, als Antrieb und Ausgleich von Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, eine höhere Ausgleichsabgabe zu verlangen. Denn wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft und müssen uns an die Regeln halten, die wir uns gegeben haben,“ erläutert Jürgen Dusel.

Bereits in seinen Teilhabeempfehlungen vom Dezember 2019 hatte der Beauftragte unter anderem gefordert, die Zahl der Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen zu erhöhen und mehr Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die Unternehmen des regulären Arbeitsmarktes zu verwenden. In diesem Zusammenhang hatte er auch gefordert, eine neue, deutlich höhere Stufe der Ausgleichsabgabe für diejenigen beschäftigungspflichtigen Unternehmen (ab 20 Beschäftigten) einzuführen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Allerdings besteht auch mit Zahlung der Ausgleichsabgabe eine gesetzliche Beschäftigungspflicht, die Ausgleichsabgabe dient nicht dazu, sich „freizukaufen“.

Um Menschen mit Behinderungen stärker auf den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, ist es darüber hinaus wichtig, dass die Arbeitsagenturen stärker zu den vorhandenen Übergangsinstrumenten (zum Beispiel Persönliches Budget für den betrieblichen Berufsbildungsbereich, Budget für Ausbildung) beraten. Im Übrigen unterstützt und berät auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) alle Menschen mit Behinderungen kostenlos und bundesweit in allen Fragen zur beruflichen Teilhabe, auch zu Übergängen aus der Werkstatt.

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