„Alle dabei – gemeinsam unterwegs“ - Wie sieht es mit der Inklusion in Deutschland aus?erschienen am

Porträt von Herrn Jürgen Dusel Porträt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Quelle: Henning Schacht

„Alle dabei – gemeinsam unterwegs“ - Wie sieht es mit der Inklusion in Deutschland aus?

Liebe Leser*innen des Inklusionsnewsletters,

seit meinem Amtsantritt bin ich viel in Deutschland unterwegs, um verschiedenste Einrichtungen und Unternehmen zu besuchen, um mit Menschen über behindertenpolitische Fragen zu sprechen, als Vortragsredner für Demokratie und Inklusion, oder auch für den Austausch mit Expert*innen. Denn nur so kann ich von Grund auf verstehen, welche Probleme und Herausforderungen es gibt, was Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag bewegt.

Besonders wichtig sind mir diejenigen, die häufig nicht wahrgenommen werden: Wie ergeht es Menschen psychischen Beeinträchtigungen, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt? Wie ist die Situation von Obdachlosen mit Behinderungen? Wie ist der Stand der medizinischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen? Welche Verbesserungen braucht es für Kinder mit Behinderungen und deren Familien? Aber auch: Welche Chancen bietet die Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen? Und schlussendlich: Wie läuft die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Bundesländern?

Diese Themen sind auch Teil einer speziellen Tour durch Deutschland, mit dem Titel „Alle dabei - gemeinsam unterwegs“. Am Ende des Jahres werden mein Team und ich Bilanz ziehen und unsere Ergebnisse und Erfahrungen zu sogenannten Teilhabe-Empfehlungen an die Bundesregierung bündeln. Gerade mit Blick auf die anstehende Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollen diese Empfehlungen dazu beitragen, Inklusion in Deutschland ein Stück voranzubringen. Denn bereits jetzt ist klar, dass die Bundesrepublik im Bereich der Inklusion nacharbeiten muss. Seien Sie also gespannt, was unsere Teilhabe-Empfehlungen ergeben werden - wir halten Sie auf dem Laufenden!

Mit diesem Newsletter bekommen Sie wie gewohnt einen kleinen Einblick darin, welche Themen und Termine mich in den vergangenen Wochen beschäftigt haben. Viel Spaß beim Lesen!

Herzlich grüßt Sie

Ihr
Jürgen Dusel
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von
Menschen mit Behinderungen

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"Alle dabei - gemeinsam unterwegs" in Heidelberg: Digitalisierung und Inklusion

Welche Chancen ergeben sich durch die Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen – und welche Herausforderungen, welche Risiken gibt es dabei? Wie kann Digitalisierung zu mehr Barrierefreiheit und somit Teilhabe beitragen? Wo liegen die besonderen Herausforderungen für eine Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt – und wie können digitale Tools hierbei helfen?

Das waren die Themen eines Besuchs in Heidelberg und Walldorf in der vergangenen Woche. Jürgen Dusel tauschte sich dazu - gemeinsam mit der Landesbehindertenbeauftragten Stefanie Aeffner - mit Expert*innen, Unternehmens-vertreter*innen und auch Betroffenen aus. Die erste Station war Heidelberg, bei der verschiedene Projekte der Stadt von und für Menschen mit Behinderungen vorgestellt wurden. Dabei war zum Beispiel eine E-Learning-Plattform für Menschen mit Lern-Einschränkungen oder das Portal www.einfach-heidelberg.de, auf dem es aktuelle Nachrichten in Leichter Sprache gibt. Auch eine Routing-App für Mobilitätseingeschränkte („Hürdenlos-Navi“) wurde vorgestellt.

Bei einem anschließenden Besuch des Software-Unternehmens SAP ging es um die Entwicklung barrierefreier Software und um die Frage, wie die Digitalisierung dazu beitragen kann, die Teilhabe am Berufsleben zu fördern. Gesprächspartner*innen waren unter anderem Mitarbeiter*innen mit verschiedenen Einschränkungen. Hier zeigte sich, dass eine Unternehmenskultur, die auf Diversität setzt, nicht nur zufriedenere Mitarbeiter*innen hat, sondern auch ein Vorbild in Fragen der Innovation werden kann.
Eines wurde bei allen Terminen deutlich: „Gut gemacht“, das heißt unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, bietet die Digitalisierung eine echte Chance für die Teilhabe Menschen mit Behinderungen.

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Zu sehen sind einige Personen, die um einen runden Tisch sitzen und reden. Auf dem Tisch liegen Unterlagen.

Jakob Muth-Preis für inklusive Schule 2019 vergeben

Am 25. September haben wir gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung und der Deutschen UNESCO-Kommission den Jakob Muth-Preis für inklusive Schule verliehen, und zwar an folgende Schulen: die Staatliche Gemeinschaftsschule Kulturanum in Jena, die Friedenauer Gemeinschaftsschule aus Berlin, die Schule An der Burgweide in Hamburg und die Marie-Kahle-Gesamtschule in Bonn. Die ausgezeichneten Schulen erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 3.000 Euro. Der zum ersten Mal vergebene und ebenfalls mit 3.000 Euro dotierte Publikumspreis geht an das Projekt „Herausspaziert“ der Matthias-Claudius-Gesamtschule in Bochum. Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger-Schulen!

Hinter diesem Link können Sie sich Porträt-Videos der Preisträger-Schulen anschauen.

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Auf dem Bild sieht man Jürgen Dusel und die Preisträger des Publikumspreies auf der Bühne stehen

Schlichtungsstelle BGG hilft bei Durchsetzung von Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, also auch zu Internetseiten. So sieht es die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Tatsächlich gibt es selbst bei öffentlichen Stellen oft Probleme mit der Barrierefreiheit: Es fehlen Informationen in Leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Informationen in Gebärdensprache oder die entsprechenden technischen Voraussetzungen für Menschen mit Sehbehinderungen.

Die seit 2018 im deutschen Recht umgesetzte "EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" sieht vor: Websites öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein. Außerdem müssen Websites öffentlicher Stellen, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, seit heute eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einer Beschwerdestelle bei Problemen enthalten. Ältere Websites müssen diese Erklärung ab September 2020 abgeben.

Was tun, wenn Sie trotzdem Probleme mit der Webseite einer Bundes-Behörde haben? Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG unter https://www.behindertenbeauftragter.de/schlichtungsstelle-bgg


Übrigens: Die Schlichtungsstelle hilft Ihnen auch in anderen Fällen, in denen Sie sich ansonsten in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen des Bundes verletzt sehen!

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Bild zeigt Broschürenausschnitt eines Flyers der Schlichtungsstelle

Für eine inklusive Lösung: Kinder mit Behinderungen sind zu allererst Kinder!

Gestern tauschten sich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aus ganz Deutschland und deren Eltern mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Jürgen Dusel im Familienministerium aus. Ziel des Gesprächs war es, detaillierter zu erfahren, was genau Kinder und Jugendliche und ihre Familien benötigen, um wirklich teilhaben zu können. Nach dem Gespräch fühlt sich Jürgen Dusel in seiner Auffassung bestätigt, dass Leistungen für alle Kinder und Jugendliche im Kinder-und Jugendhilferecht geregelt werden müssen - unabhängig davon, ob sie mit Behinderung leben oder nicht.
„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind zuallererst einmal: Kinder und Jugendliche,“ so Jürgen Dusel. „Wir brauchen dringend eine inklusive Lösung, die die Ungleichbehandlung und Abgrenzungsprobleme beendet.“ Hintergrund ist, dass die Ansprüche von Kindern mit Behinderungen derzeit in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt sind. Je nachdem, ob seelische Behinderungen oder körperliche Behinderungen und/oder kognitive Einschränkungen vorliegen, sind unterschiedliche Sozialleistungsträger zuständig. Jürgen Dusel: „Das führt zu Ungerechtigkeiten und ist auch nicht vermittelbar.“

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Ein Raum mit Tischen im Konferenzformat. An den Tischen sitzen der Beauftragte, die Ministerin, sowie Schüler*innen mit ihren Eltern in einer Runde.

Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG): Gut gemeint, schlecht gemacht

Das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) steht seit Bekanntwerden des Referentenentwurfs im August dieses Jahres in der Kritik. Am 11. September 2019 fand die Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, bei der die Selbstvertretungsorganisationen die geplanten Regelungen deutlich kritisierten. Am 12. September ging es weiter mit einer Ressortbesprechung. Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert das RISG in seiner jetzigen Form ebenfalls.

„Die eigentlichen Ziele, Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich der Intensivpflege zu beseitigen und Anreize für eine erfolgreiche Beatmungsentwöhnung zu schaffen, unterstütze ich. Dennoch ist der Weg der falsche. Mit diesem Entwurf wird nicht nur das Ziel verfehlt, sondern es werden zentrale Menschenrechte ausgehebelt,“ so Jürgen Dusel. Er rät dem BMG, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Nach Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Eine Regelung, nach welcher Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, diese nur dann erhalten, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, wäre somit ein klarer Verstoß gegen dieses Recht. Der Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes ist nach Auffassung des Behindertenbeauftragten vor diesem Hintergrund leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht. Er wird sich weiterhin für die Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen, auch und insbesondere jener mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, stark machen.

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: Zu sehen ist das Deckblatt des Referentenentwurfs des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes. Auf dem Blatt liegt ein Kugelschreiber, auf dem steht: Demokratie braucht Inklusion.

Neues Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte gegründet

Gestern wurde das Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gegründet. Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey eröffnete Jürgen Dusel heute einen Fachtag der Mitglieder des neuen Netzwerkes. Dusel gratulierte zu der Neu-Gründung. Er hob in seiner Rede hervor, wie wichtig und auch mutig die Arbeit der Frauen-Beauftragten in Werkstätten ist. Er sagte:

„Ich bewundere, was Sie jeden Tag leisten.
Ihre Arbeit ist wichtig.
Weil Frauen mit Behinderungen oft doppelt ungerecht behandelt werden.
Weil sie Frauen sind.
Und weil sie eine Behinderung haben.
Nun werden Sie besser gesehen:
Sie sind nicht mehr alleine.
Sie sind jetzt eine starke Einheit.“
Er sagte weiter:
„Ich will eine inklusive Gesellschaft.
Ich will, dass alle Menschen gemeinsam aufwachsen, lernen, leben und arbeiten.
Und auch, dass alle mitreden können. Ich will, dass Menschen mit Behinderungen gleichbehandelt werden.
Es muss auch egal sein, ob Mann oder Frau.
So steht es im Grund-Gesetz und anderen Gesetzen.
Aber dieses Recht wird im Alltag und bei der Arbeit oft verletzt.
Deshalb setze auch ich mich dafür ein, dass das nicht passiert.
Alle haben die gleichen Rechte. Und alle sollten selbstbestimmt leben können.“

Frauen-Beauftragte in Werkstätten vertreten die Interessen der weiblichen Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. Das ist bei vielen Themen wichtig: Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung und auch wenn es um den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt geht. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen - auch am Arbeitsplatz.
Die Veranstaltung fand in leichter Sprache statt. Es wurde auch ein Vorstand gewählt.

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Jürgen Dusel steht an einem Rednerpult und spricht. Hinter ihm auf der Rückwand und auch auf dem Rednerpult steht: „Ein Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen“ und „Jetzt geht es los! Gemeinsam stärker. Frauen können alles“.

5 Jahre Gedenken an „Euthanasie“-Morde

Heute (am 2. September 2019) besteht der Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde im Berliner Tiergarten seit fünf Jahren. Anlässlich einer Gedenkstunde am vergangenen Freitag mahnte Jürgen Dusel:
„Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, es uns in unserer Demokratie zu bequem zu machen. Kritisches Bewusstsein und der Einsatz für demokratische Werte - im Großen wie im Kleinen - sind dringend notwendig, ja überlebenswichtig für unsere Gesellschaft. Wir müssen achtsam sein – auch was unsere Sprache angeht. Hiermit meine ich vor allem den täglichen Umgang miteinander. Aber auch in Gesetzen finden sich nach wie vor Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel in § 20 Strafgesetzbuch „Schwachsinn und andere seelische Abartigkeit“. Das ist so nicht mehr hinnehmbar. Denn die Gefahr besteht, dass der Ungeist in Worten, der sich zunehmend breitmacht, zu Hass in Taten wird. Wir müssen entgegentreten, wenn Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die vermeintlich anders sind, ausgegrenzt, diskriminiert und angegriffen werden. Es ist wichtig, dass wir alle gemeinsam aktiv für unsere freie und inklusive Gesellschaft eintreten und immer weiter daran arbeiten. Sonst hat uns die Geschichte nichts gelehrt.“

In der Zeit des Nationalsozialismus fielen über 70.000 Menschen der sogenannten Aktion T4 zum Opfer. „Aktion T4“ bezeichnet rückblickend die systematische Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland unter Leitung der „Zentraldienststelle T4“ in der Tiergartenstraße 4. Diese Aktion war Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus mit über 200.000 Opfern. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und die Stiftung Topographie des Terrors widmeten dem Denkmal am vergangenen Freitag eine Gedenkstunde sowie verschiedene Informations- und Diskussionsrunden. Jährlich am 27. Januar, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, findet eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die „Euthanasie“-Morde statt.

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Jürgen Dusel in Großaufnahme. Er spricht in ein Mikrofon. Hinter ihm unscharf eine Wand, auf der Steht: „Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde am Ort der Planungszentrale Tiergartenstraße 4“.

Angehörigen-Entlastungsgesetz: Jürgen Dusel begrüßt Verbesserungen

Am 14. August hat die Bundesregierung das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Damit sollen unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet werden. Das Gesetz soll auch Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen durch die dauerhafte Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung schaffen. Mit der Einführung eines Budgets für Ausbildung soll künftig zudem eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung möglich sein.

Jürgen Dusel begrüßt das Gesetz und die damit einhergehenden Entlastungen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen: „Im zehnten Jahr der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist das ‚Angehörigen-Entlastungsgesetz’ ein wichtiges und gutes Signal für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die vorgesehene unbefristete Finanzierung der ergänzenden und unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) freut mich sehr. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf eigenständige Lebensplanung und Teilhabe verwirklichen können. Auch das im Gesetzesentwurf enthaltene Budget für Ausbildung begrüße ich. Es bietet jungen Menschen mit Behinderungen eine weitere Alternative zum Berufsbildungsbereich einer Werkstatt. Sie erhalten nun mit entsprechender Förderung die Chance auf eine betriebliche Ausbildung, mit der ein anerkannter Berufsabschluss für den regulären Arbeitsmarkt erworben werden kann. Neben der Entlastung der Angehörigen hätte ich mir auch die Entlastung der Betroffenen - beispielsweise durch Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenze - gewünscht. Das muss dann der nächste Schritt sein.“

Mehr Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (hinter diesem Link).

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Das Bild zeit einen Richterhammer oder auch Gerichtshammer genannt.

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