Bericht über die Veranstaltung
Gewalt-Schutz in Einrichtungenerschienen am
Bericht über die Veranstaltung
Gewalt-Schutz in Einrichtungenerschienen am
Am 10. Dezember 2021 war der
Internationale Tag der Menschen-Rechte.
Dazu passte die Fach-Tagung zum Thema Gewalt-Schutz in
Wohn-Einrichtungen von der Eingliederungs-Hilfe.
Die Veranstaltung war im Internet.
Sie wurde gemacht vom:
Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Bundes-Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Über 400 Personen haben an der Veranstaltung teilgenommen.
Es gab Vorträge von verschiedenen Fach-Leuten.
Zum Beispiel:
Experten und Expertinnen für Gewalt-Schutz.
Frauen-Beauftragte aus Einrichtungen.
Interessen-Vertreter und Interessen-Vertreterinnen von und für Menschen mit Behinderungen.
Vertreter und Vertreterinnen aus Ämtern.
Diese Veranstaltung hatte verschiedene Gründe:
Seit 2021 steht im Sozial-Gesetz-Buch:
Jede Einrichtung muss einen Plan zum Gewalt-Schutz haben.
Die Universität Erlangen hat eine Befragung gemacht.
Darin ging es um Möglichkeiten für Gewalt-Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen.
Im September 2021 wurde darüber ein Bericht geschrieben.
Darin stehen Empfehlungen.
Das sind Hinweise:
So kann man etwas machen.
Über diese Empfehlungen wurde bei der Veranstaltung gesprochen.
Bei der Veranstaltung hat Jürgen Dusel gesprochen.
Er ist der Bundes-Beauftragte für die Belange von
Menschen mit Behinderungen.
Er hat gesagt:
Jeder Mensch muss vor Gewalt geschützt sein.
Das ist wichtig für jede Person.
Es ist wichtig für alle.
Es ist wichtig für unser Land.
Denn jede Art von Gewalt ist ein schreckliches Erlebnis.
Deshalb ist der Schutz vor Gewalt die wichtigste Aufgabe vom Staat:
Gewalt-Schutz ist ein Menschen-Recht.
Danach hat Britta Schlegel einen Vortrag gehalten.
Sie arbeitet beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
Sie hat darüber gesprochen:
In Deutschland leben etwa 200.000 Menschen mit
Behinderungen in Wohn-Einrichtungen.
Dort sind sie schlecht vor Gewalt geschützt.
Vor allem Frauen und Mädchen sind schlecht vor Gewalt geschützt.
Aber auch Männer und Jungen erleben Gewalt in Wohn-Einrichtungen.
Die Bewohner und Bewohnerinnen haben keine Selbst-Bestimmung.
Andere bestimmen über ihr tägliches Leben.
Es gibt zu wenig Möglichkeiten zum Allein-Sein:
Wenn Menschen mit Behinderungen ihre Ruhe haben wollen.
Bei der Veranstaltung gab es 4 Themen-Gruppen.
1. Gewalt-Schutz in Einrichtungen
In dieser Gruppe ging es um Pläne für mehr Gewalt-Schutz.
Und es ging um die Pflicht zum Gewalt-Schutz.
Es gab Vorträge von:
Ann-Kathrin Lorentzen.
Sie ist Expertin für Gewalt-Schutz und
sexuelle Selbst-Bestimmung.
Professorin Jeanne Nicklas-Faust.
Sie leitet die Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Frau Lorenzten hat in ihrem Vortrag gesagt:
Viele Täter und Täterinnen sagen ihren Opfern:
Du bist selbst schuld.
Aber das stimmt nicht.
Die Opfer sind nicht schuld.
Die Gründe für die Gewalt sind anders.
Zum Beispiel:
Weil es bestimmte Regeln in den Einrichtungen gibt.
Weil es Probleme in der Gesellschaft gibt.
Frau Lorenzten hat Vorschläge für guten Gewalt-Schutz gemacht.
Dazu gehören:
Schulungen
Schutz-Angebote.
Mit-Bestimmung.
Regeln in den Einrichtungen.
Lern-Angebote zum Thema Sex.
Feste Ansprech-Personen für Probleme und Fragen.
Professorin Nicklas-Faust hat darüber gesprochen:
Das kann die Lebenshilfe für mehr Gewalt-Schutz in Einrichtungen machen.
Sie hat erklärt:
Menschen mit Behinderungen erleben oft Gewalt:
Weil sie wenig allein sind.
Weil sie viel Hilfe von anderen Personen bekommen.
Zum Beispiel bei der Körper-Pflege.
Menschen mit Behinderungen wissen oft nicht:
So fühle ich mich wohl.
So fühle ich mich nicht wohl.
Sie halten viele Sachen einfach aus:
Auch wenn sie etwas gar nicht wollen.
Andere bestimmen über sie.
Das muss aufhören.
Bewohner und Bewohnerinnen in Einrichtungen sollen mit-reden.
Zum Beispiel:
Wenn eine Haus-Ordnung geschrieben wird.
Professorin Nicklas-Faust hat erklärt:
Bei der Lebenshilfe gibt es eine Check-Liste.
Darin stehen Regeln für das tägliche leben in Wohn-Einrichtungen.
Sie wird mit Bewohnern und Bewohnerinnen geschrieben.
Sie hilft:
Damit es keine Gewalt gibt.
2. Mitwirken und Stärken von Bewohnern und Bewohnerinnen
In dieser Themen-Gruppe ging es um Frauen-Beauftragte
in Einrichtungen.
Sie brauchen mehr Hilfe.
Sie sollen mehr dabei-sein.
Darüber haben gesprochen:
Katja Eichler.
Sie ist Frauen-Beauftragte im Hessischen Diakoniezentrum Hephata und im Vorstand vom
Bundesnetzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen.
Ricarda Kluge.
Sie arbeitet beim Verein Weibernetz.
Sie leitet das Projekt für mehr Frauen-Beauftragte in Einrichtungen.
Katja Eichler hat erzählt:
Sie hat einen Plan für mehr Gewalt-Schutz bekommen.
Aber es gab keine Erklärung von der Leitung.
Oder von anderen Fach-Leuten aus der Einrichtung.
Es wurde nicht mit ihr darüber gesprochen.
Sie hat auch nicht mit-geschrieben an dem Plan zum Gewalt-Schutz.
Sie konnte ihre Meinung nicht sagen.
Aber das gehört zu einem guten Plan für Gewalt-Schutz dazu.
Die Frauen-Beauftragte soll daran mit-arbeiten.
Das Beispiel zeigt:
Frauen-Beauftragte brauchen Hilfe.
Auch durch Gesetze und Regeln.
Zum Beispiel in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Das ist ein Papier.
Darin stehen die Regeln für eine Werkstatt.
Oft fehlen auch andere Sachen für die Frauen-Beauftragten:
Ein Büro.
Hilfen für die Büro-Arbeit.
Regeln für die Arbeits-Zeit:
Wenn man in der Arbeits-Zeit etwas als Frauen-Beauftragte macht.
Ricarda Kluge hat in ihrem Vortrag erklärt:
Auch Wohn-Einrichtungen brauchen Frauen-Beauftragte.
In diesen Bundes-Ländern gibt es Gesetze dafür:
Bremen
Rheinland-Pfalz.
Thüringen.
Woanders entscheidet die Leitung von einer Einrichtung:
Es gibt eine Frauen-Beauftragte.
Es gibt keine Frauen-Beauftragte.
Das ist nicht richtig.
3. Eingreifen und Opfer-Schutz
In dieser Themen-Gruppe waren:
Sandra Boger.
Sie ist Expertin für Frauen-Beratung.
Sie leitet zwei Projekte.
In einem geht es um Gewalt im Internet.
In dem anderen geht es um die Selbst-Bestimmung von Frauen.
Pia Withöft.
Sie leitet die Mut-Stelle von der Lebenshilfe.
Sie ist Ansprech-Partnerin, wenn es um sexuelle Gewalt gegen Frauen geht.
In dieser Themen-Gruppe ging es um Netzwerke von Hilfe-Angeboten.
Die beiden Expertinnen haben gesagt:
Die Zusammen-Arbeit von Büros von der Eingliederungs-Hilfe und
von anderen Hilfe-Angeboten ist wichtig.
Zum Beispiel Angebote von:
Fach-Leuten.
Polizei.
Gericht.
Die Vertreter und Vertreterinnen von diesen Büros sollen sich regelmäßig treffen.
Am besten in ganz Deutschland.
Dann sollen sie darüber sprechen:
So lernen Opfer von Gewalt mehr über ihre Rechte.
Das müssen Assistenz-Personen wissen über die:
Gründe von Gewalt.
Folgen von Gewalt.
Dann können sie Menschen mit Behinderungen besser erklären:
Dann geht man zur Polizei.
So redet man mit der Polizei.
Das ist dabei wichtig.
Pia Witthöft hat erklärt:
In den Plänen zum Schutz vor Gewalt muss stehen:
Bei Problemen mit Gewalt braucht man Beratung von Fach-Leuten.
Das fehlt oft in der Eingliederungs-Hilfe.
Daran denkt niemand.
Sandra Boger hat dazu gesagt:
Oft gibt es bei dem Thema Gewalt 2 Seiten:
Einrichtungen von der Eingliederungs-Hilfe.
Beratung von Fach-Leuten.
Diese 2 Seiten sollen ihr Fach-Wissen austauschen.
Sie sollen sich vernetzen.
Das hilft beim besseren Schutz vor Gewalt.
Außerdem braucht man Regeln:
Damit Gewalt-Schutz auch gemacht wird.
Beide Expertinnen haben die Meinung:
Wichtig sind auch barriere-freie Beschwerde-Stellen.
Alle müssen wissen:
So arbeitet die Beschwerde-Stelle.
Das passiert:
Wenn ich mich dort beschwere.
4. Kontrolle vom Gewalt-Schutz
In dieser Themen-Gruppe waren:
Donald Itte. Er leitet die Abteilung Gesundheit und Pflege im Berliner Ministerium.
Katja Augustin.
Sie arbeitet bei einem Amt im Bundes-Land Brandenburg.
Sie ist Expertin für Wohn-Einrichtungen.
Beide haben einen Vortrag gehalten.
Darin ging es darum:
So können Ämter beim Gewalt-Schutz helfen.
Donald Itte hat in seinem Vortrag darüber gesprochen:
Gewalt-Schutz ist eine Aufgabe von vielen.
Mehrere Abteilungen in den Ämtern und verschiedene Büros
müssen zusammen-arbeiten.
Zum Beispiel:
Abteilungen für Hilfen und Geld.
Abteilungen für Verträge.
Selbst-Hilfe-Gruppen.
Auch in der Pflege müssen Ämter und Büros zusammen-arbeiten.
Zum Beispiel:
Pflege-Kontrolle und Heim-Kontrolle.
Ausbildungs-Bereich.
Beratung.
Wichtig sind auch diese Regeln:
Alle sind gleich viel wert.
Niemand wird ausgegrenzt.
Und man muss bei der Beratung immer wissen:
So leben die Menschen in Einrichtungen.
In Berlin gibt es seit 2021 ein neues Heim-Recht.
Darin stehen Regeln für den Schutz vor Gewalt und Ausgrenzung.
Darin stehen Regeln und Pflichten für die Einrichtungen.
Darin steht auch:
Das muss gemacht werden:
Wenn Fehler passieren.
Das neue Heim-Recht ist gut.
Aber man muss noch mehr machen.
Das Denken von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in
Einrichtungen muss sich ändern.
Dafür soll es mehr Schulungen geben.
Und die Einrichtungen sollen zusammen-arbeiten und sich austauschen.
Katja Augustin hat über die Arbeit von der Heim-Aufsicht gesprochen.
Dort wird geprüft:
So spricht man über das Thema Gewalt in
Wohn-Einrichtungen.
So kann man den Schutz vor Gewalt kontrollieren.
So kann man Gewalt verhindern.
So erkennt man Gefahren.
Man muss über das Thema Gewalt offen reden.
Dabei müssen alle Beteiligten mit-reden.
Die Gefahr von Gewalt in Wohn-Einrichtungen steigt:
Weil es weniger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt.
Weil Wohn-Einrichtungen schlecht geleitet werden.
Weil es keine klaren Regeln für gutes Verhalten in
Wohn-Einrichtungen gibt.
Gruppen-Gespräch zum Thema Gewalt-Schutz
An dem Gruppen-Gespräch zum Gewalt-Schutz haben teilgenommen:
Udo Dietl.
Er arbeitet im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom
Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
Martina Puschke.
Sie leitet das Projekt Politische Interessen-Vertretung behinderter
Frauen vom Verein Weibernetz.
Doktor Rolf Schmachtenberg. Er ist vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
In dem Gespräch ging es darum:
Das sind die nächsten Schritte für einen besseren Schutz vor Gewalt.
Martina Puschke hat gesagt:
Durch den UN-Vertrag hat sich viel verbessert.
Man kann nun besser über Gewalt sprechen.
Auch der Schutz vor sexueller Gewalt ist besser.
Aber es gibt noch Probleme.
Zum Beispiel:
Im Gesetz steht kein Termin:
Zu diesem Datum müssen alle Einrichtungen einen Plan für
Gewalt-Schutz haben.
Und es gibt keine Strafen:
Wenn Regeln zum Gewalt-Schutz nicht beachtet werden.
Doktor Rolf Schmachtenberg hat auf die Arbeit von der Stiftung Anerkennung und Hilfe aufmerksam gemacht.
Das ist ein Büro.
Dort gibt es Hilfe für Opfer aus Einrichtungen von der Behinderten-Hilfe.
Alle sollen sich an die Opfer erinnern.
Man darf sie nicht vergessen.
Es gibt viele Regeln.
Sie müssen überall beachtet werden.
Das ist besonders wichtig:
Wohn-Einrichtungen brauchen mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Wohn-Einrichtungen müssen mehr Geld verdienen.
Udo Dietl hat berichtet:
In Nordrhein-Westfalen wird das Wohn- und Teilhabe-Gesetz verändert.
Damit der Gewalt-Schutz besser wird.
Abschluss
Britta Schlegel hat zum Abschluss von der Fach-Tagung gesagt:
Im UN-Vertrag stehen die Regeln zum Gewalt-Schutz.
Diese Regeln müssen überall beachtet werden.
Man muss über das Thema sprechen:
In der Politik.
In den Wohn-Einrichtungen.
Gewalt-Schutz muss ein wichtiges Thema sein.
Das hat auch eine Arbeits-Gruppe in der UN gefordert.
Deutschland muss den Gewalt-Schutz für
Menschen mit Behinderungen verbessern.
Daran müssen viele Fach-Leute arbeiten.
Zum Beispiel:
Politiker und Politikerinnen.
Vertreter und Vertreterinnen von Ämtern und Büros für Hilfen.
Fach-Leute in Wohn-Einrichtungen.
Jürgen Dusel hat zum Abschluss der Fach-Tagung gesagt:
Die neue Regierung will den Schutz vor Gewalt verbessern.
Es soll mehr Regeln dafür geben.
Diese Regeln müssen beachtet werden.
Außerdem sollen sich die Wohn-Einrichtungen öffnen.
Sie sind keine Gefängnisse.
Und wir brauchen mehr Barriere-Freiheit bei Hilfe-Angeboten.
Zum Beispiel:
In Frauen-Häusern.
In Beratungs-Büros.
Dann können Menschen mit Behinderungen diese Angebote benutzen.
Dabei geht es um Barriere-Freiheit:
In Gebäuden und Räumen.
Beim Verstehen von Infos.
Alle Beteiligten müssen etwas verändern.
Denn Gewalt-Schutz ist ein Menschen-Recht.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz