Wo bleibt der Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen?erschienen am
Wo bleibt der Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen?erschienen am
Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle mahnt die Erfüllung des Koalitionsvertrags an.
Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten.
Bislang wurde hierzu noch nichts vorgelegt und kein Austausch mit den zu beteiligenden behindertenpolitischen Verbänden begonnen.
Der Inklusionsbeirat mahnt daher die Umsetzung des Koalitionsvertrags eindringlich an und fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, zügig das geplante Vorgehen mit den Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen gemeinsam festzulegen und die eigentliche Arbeit am Aktionsplan aufzunehmen, damit der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland endlich verbessert wird.
Über die Staatliche Koordinierungsstelle und den Inklusionsbeirat Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN - Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Sie ist mit Vertreter*innen von bundesweit agierenden Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat.
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