Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - Handlungsempfehlungen veröffentlichterschienen am
Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - Handlungsempfehlungen veröffentlichterschienen am
Was muss getan werden zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe? In einem neuen Papier geben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis.
Die Handlungsempfehlungen richten sich gezielt an unterschiedliche Akteur*innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen: von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.
Das Papier wird den einzelnen Akteur*innen nun zugeleitet. Der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte werden die Umsetzung der Empfehlungen aufmerksam beobachten und begleiten.
Die Handlungsempfehlungen stehen in Alltagssprache, Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereit:
Im Dezember 2021 hatten sich der Behindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte bereits in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Thema beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung kamen unter anderem Expert*innen im Bereich Gewaltprävention, Frauen-Beauftragte aus Einrichtungen, Interessensvertretungen und Vertreter*innen von Bundes- und Landesbehörden zu Wort. Eine Dokumentation (Text und Video) der Veranstaltung finden Sie hier:
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