Bundesrat: Behinderten-Pauschbeträge beschlossenerschienen am
Bundesrat: Behinderten-Pauschbeträge beschlossenerschienen am
Vergangenen Freitag hat der Bundesrat das "Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" beschlossen. Es tritt in Kraft, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Gesetzesblatt steht. Jürgen Dusel hatte sich bereits seit Beginn seiner Amtszeit bei Finanzminister Olaf Scholz für diese Verbesserung für Menschen mit Behinderungen im Steuerrecht eingesetzt. Die Pauschbeträge waren seit 45 Jahren nicht angepasst worden.
Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag. Für blinde Menschen sowie Menschen, die rechtlich als „hilflos“ eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 Euro. Taubblinde werden im Gesetz nun blinden Menschen gleichgestellt und haben ebenfalls Anspruch auf die entsprechenden Pauschbeträge. Zudem sollen die Pauschbeträge bereits ab einem GdB von 20 in Anspruch genommen werden können, unter Verzicht auf das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB kleiner 50. Weiterhin soll eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale eingeführt werden.
Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
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