Mehr digitale Barrierefreiheit für Webseitenerschienen am
Mehr digitale Barrierefreiheit für Webseitenerschienen am
Internetseiten müssen barrierefreier werden! Heute ist dafür ein wichtiger Stichtag: Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Hierzu gehört ab 23. September 2020 die Pflicht, auf ihren Websites Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben. Wenn etwas nicht barrierefrei nutzbar ist, muss erklärt werden, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt. Bisher galt dies nur für ab 2018 veröffentlichte Websites.
Zu den Stellen, die verpflichtet sind, gehören zum Beispiel Ämter und Behörden wie Ministerien, Sozialversicherungsträger oder Bürgerämter - aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger oder andere privatrechtliche Institutionen in öffentlicher Hand.
Die Erklärungen schließen transparente und gut zugängliche Beschwerdemöglichkeiten ein. Zum einen müssen die Erklärungen einen sogenannten Feedback-Mechanismus enthalten. Über diesen Mechanismus sollen Nutzer*innen Mängel bei der Barrierefreiheit einfach bei der Stelle melden können. Für den Fall, dass die Stelle die Barriere auf die Beschwerde hin nicht beseitigt, gibt es Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren.
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