Barrierefreie Informationen für alleerschienen am

Eine Schultafel, auf der mit Kreide und Schreibschrift geschrieben das Wort Coronavirus steht. Ergänzt mit roten Druckbuchstaben darüber: "Informationen zum", danach ein fettes rotes Fragezeichen. Darunter der Satz "Bitte auch barrierefrei". Barrierefreie Informationen für alle
Barrierefreie Informationen für alle Quelle: Shutterstock/Behindertenbeauftragter

Seit Wochen redet alle Welt über Corona. Leider können nicht alle mitreden. Warum? Weil die entsprechenden Informationen nicht für alle verfügbar sind. Zum Beispiel für Menschen, die in Gebärdensprache kommunizieren oder Menschen, die Informationen in Leichter Sprache brauchen. Der Deutsche Gehörlosenbund hat auf diesen Missstand bereits vor ein paar Tagen hingewiesen und auch Jürgen Dusel kritisiert, dass im Falle von besonderen Situationen oder auch Notfallsituationen kaum barrierefreie Informationen verfügbar sind.

„Barrierefreie Kommunikation sollte immer der Standard sein, aber besonders in außergewöhnlichen Situationen wie zum Beispiel beim Coronavirus muss sie oberstes Gebot sein. Denn fehlende Informationen bedeuten eine konkrete Gefahr für die Menschen,“ so der Beauftragte. „Weder die Bundesregierung noch nachgeordnete Behörden wie das Robert Koch-Institut, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellen aktuelle barrierefreie Informationen bereit - sei es in Erklärvideos oder bei Pressekonferenzen. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen und die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache sollten jedoch Standard sein. Das gilt auch für Anbieter von audiovisuellen Medien.“

Bereits Anfang des Jahres hatten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Erklärung zum Medienstaatsvertrag gefordert, die Versorgung mit barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen Medien sicherzustellen. Darüber hinaus fordert Artikel 21 der UN-BRK, dass Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, rechtzeitig in zugänglichen Formaten und Technologien zur Verfügung gestellt werden. Weiter heißt es dort: „Massenmedien, einschließlich Anbieter von Informationen über das Internet, sollen dazu aufgefordert werden, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten.“

Menschen mit Behinderungen, die sich in ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt sehen, können sich übrigens zur Unterstützung an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

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