Schlichtungsstelle BGG hilft bei Durchsetzung von Barrierefreiheiterschienen am
Schlichtungsstelle BGG hilft bei Durchsetzung von Barrierefreiheiterschienen am
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, also auch zu Internetseiten. So sieht es die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Tatsächlich gibt es selbst bei öffentlichen Stellen oft Probleme mit der Barrierefreiheit: Es fehlen Informationen in Leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Informationen in Gebärdensprache oder die entsprechenden technischen Voraussetzungen für Menschen mit Sehbehinderungen.
Die seit 2018 im deutschen Recht umgesetzte "EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" sieht vor: Websites öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein. Außerdem müssen Websites öffentlicher Stellen, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, seit heute eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einer Beschwerdestelle bei Problemen enthalten. Ältere Websites müssen diese Erklärung ab September 2020 abgeben.
Übrigens: Die Schlichtungsstelle hilft Ihnen auch in anderen Fällen, in denen Sie sich ansonsten in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen des Bundes verletzt sehen!
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz