Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG): Gut gemeint, schlecht gemachterschienen am
Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG): Gut gemeint, schlecht gemachterschienen am
Das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) steht seit Bekanntwerden des Referentenentwurfs im August dieses Jahres in der Kritik. Am 11. September 2019 fand die Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, bei der die Selbstvertretungsorganisationen die geplanten Regelungen deutlich kritisierten. Am 12. September ging es weiter mit einer Ressortbesprechung. Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert das RISG in seiner jetzigen Form ebenfalls.
„Die eigentlichen Ziele, Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich der Intensivpflege zu beseitigen und Anreize für eine erfolgreiche Beatmungsentwöhnung zu schaffen, unterstütze ich. Dennoch ist der Weg der falsche. Mit diesem Entwurf wird nicht nur das Ziel verfehlt, sondern es werden zentrale Menschenrechte ausgehebelt,“ so Jürgen Dusel. Er rät dem BMG, den Gesetzentwurf nachzubessern.
Nach Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Eine Regelung, nach welcher Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, diese nur dann erhalten, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, wäre somit ein klarer Verstoß gegen dieses Recht. Der Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes ist nach Auffassung des Behindertenbeauftragten vor diesem Hintergrund leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht. Er wird sich weiterhin für die Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen, auch und insbesondere jener mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, stark machen.
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