Angehörigen-Entlastungsgesetz: Jürgen Dusel begrüßt Verbesserungenerschienen am

Das Bild zeit einen Richterhammer oder auch Gerichtshammer genannt. Angehörigen-Entlastungsgesetz: Jürgen Dusel begrüßt Verbesserungen
Quelle: Shutterstock.

Am 14. August hat die Bundesregierung das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Damit sollen unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet werden. Das Gesetz soll auch Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen durch die dauerhafte Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung schaffen. Mit der Einführung eines Budgets für Ausbildung soll künftig zudem eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung möglich sein.

Jürgen Dusel begrüßt das Gesetz und die damit einhergehenden Entlastungen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen: „Im zehnten Jahr der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist das ‚Angehörigen-Entlastungsgesetz’ ein wichtiges und gutes Signal für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die vorgesehene unbefristete Finanzierung der ergänzenden und unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) freut mich sehr. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf eigenständige Lebensplanung und Teilhabe verwirklichen können. Auch das im Gesetzesentwurf enthaltene Budget für Ausbildung begrüße ich. Es bietet jungen Menschen mit Behinderungen eine weitere Alternative zum Berufsbildungsbereich einer Werkstatt. Sie erhalten nun mit entsprechender Förderung die Chance auf eine betriebliche Ausbildung, mit der ein anerkannter Berufsabschluss für den regulären Arbeitsmarkt erworben werden kann. Neben der Entlastung der Angehörigen hätte ich mir auch die Entlastung der Betroffenen - beispielsweise durch Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenze - gewünscht. Das muss dann der nächste Schritt sein.“

Mehr Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (hinter diesem Link).

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz