Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!erschienen am
57. Treffen Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in DüsseldorfQuelle: LBBP NRW
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!erschienen am
Am 20. und 21. März trafen sich die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Das 57. Treffen fand dieses Mal in Düsseldorf, auf Einladung der Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, statt. Schwerpunkt des Treffens war die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen auf Bundes- sowie Landesebene. Nach der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 25); dieses umfasst etwa den Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten sowie den Zugang auf eine gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt ausdrücklich auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.
Die Beauftragten erwarten, dass 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Ziel muss eine inklusive Gesundheitsversorgung sein. Im Einzelnen fordern sie:
- Barrierefreiheit als Standard im Gesundheitswesen
- Spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen
- Finanzierung von Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts
- Aus- und Fortbildungen für die Gesundheitsberufe
- Verbesserung der Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen
Jürgen Dusel hob hervor: „Bei der Wahl des eigenen Arztes darf niemand behindert werden. In der Realität gibt es jedoch - neben der strukturellen medizinischen Unterversorgung beispielsweise im ländlichen Raum - viel zu wenige barrierefreie Arztpraxen. Und damit meine ich nicht nur bauliche Barrieren in der Praxis. Viele Ärztinnen und Ärzte sind schlecht erreichbar, weil es zum Beispiel keinen Fahrstuhl oder keine taktilen Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen gibt. Die erste Barriere ist häufig schon die Internetseite, die nicht barrierefrei zugänglich ist. Daher fordere ich eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Anbieter privater Dienst-leistungen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Denn Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich zur Allgemeinheit.“
Die komplette Düsseldorfer Erklärung finden Sie hier.
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