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Erklärung zur Barriere-Freiheit
Auf dieser Internet-Seite wird erklärt:
So barriere-frei ist die Internet-Seite vom Bundes-Behinderten-Beauftragten.
Es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Barriere-Freiheit.
Sie steht in diesen Gesetzen und Regeln:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist BGG.
Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV 2.0
Beide Rechts-Texte sind für ganz Deutschland gültig.
Darin steht:
In Deutschland müssen alle staatlichen Internet-Seiten barriere-frei sein.
Ein Ziel vom Beauftragten ist:
Alle Menschen mit Behinderungen können sich gut informieren.
Deshalb soll die Internet-Seite vom Beauftragen barriere-frei sein.
Trotzdem kann es auf der Internet-Seite noch Barrieren geben.
Diese Barrieren werden in der Erklärung beschrieben.
Außerdem steht in der Erklärung:
Dort können Sie Barrieren auf der Internet-Seite vom Beauftragten melden.
Barrieren melden
Sie können uns informieren:
Wenn Sie Barrieren auf unserer Internet-Seite gefunden haben.
Schlichtung bedeutet:
Es gibt ein Problem oder Streit.
Zum Beispiel weil man Nachteile wegen einer Behinderung hat.
Man sucht eine Lösung.
Aber man muss dafür nicht vor ein Gericht.
Dann geht man zu einer Schlichtungs-Stelle.
Dort suchen beide Seiten nach einer Lösung für das Problem oder den Streit.
So eine Schlichtungs-Stelle gibt es beim Beauftragten von der
Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Dort wird nach den Regeln aus Paragraph 16 vom
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gearbeitet.
Die Schlichtungs-Stelle soll helfen:
Wenn staatliche Büros oder Ämter nicht barriere-frei sind.
Und wenn Menschen mit Behinderungen deshalb Nachteile haben.
Dann sollen gemeinsam Lösungen gefunden werden.
Sie können sich auch bei der Schlichtungs-Stelle melden:
Wenn Sie eine Barriere gemeldet haben und wenn sie danach mit der Lösung nicht zufrieden sind.
Die Schlichtungs-Stelle sucht mit den Beteiligten eine gemeinsame Lösung:
Damit niemand vor ein Gericht muss.
Die Schlichtung ist kostenlos.
Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle können Sie sich dazu informieren.
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