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Kinder und Jugendliche mit Behinderungen - Familien stärken
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen - Familien stärken
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden nicht immer gleich behandelt.
Für sie gelten aber auch alle Menschen-Rechte und Freiheits-Rechte.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Regeln.
Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Und für Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderungen.
Das macht große Probleme im Alltag.
Weil es immer Fragen gibt:
Wer ist zuständig.
Familien mit behinderten Kindern müssen vor dem Gesetz gestärkt werden.
Auch im Zusammen-Leben mit den anderen Menschen.
Und diese Familien müssen viel besser beraten und begleitet werden.
Auch weil man heute viel besser schon vor der Geburt weiß:
Wie wird das Kind zur Welt kommen.
Inklusive Lösung im SGB VIII
Das SGBV III ist ein Gesetz.
Es heißt: Sozial-Gesetz-Buch 8.
Das SGB VIII muss geändert werden.
Damit alle Kinder und Jugendlichen vor dem Gesetz gleich sind.
Egal ob die Kinder und Jugendlichen eine Behinderung haben.
Bis zum Jahr 2027 soll das Gesetz geändert werden.
Ausbildung in Gesundheitsberufen
Gesundheits-Berufe sind zum Beispiel:
Ärzt*innen,
Pfleger*innen,
Hebammen,
Psychotherapeut*innen.
Alle Menschen in den Gesundheits-berufen müssen sich auch mit Behinderungen gut auskennen.
Damit sie alle Menschen gut beraten und helfen können.
Insbesondere wegen der immer besser werdenden vorgeburtlichen Diagnostik.
Das bedeutet, man weiß schon vor der Geburt, wie das Kind zur Welt kommt.
Und ob es eine Behinderung hat.
Dann dürfen werdende Eltern mit Fragen nicht allein gelassen werden.
Sie haben ein Recht auf gute Beratung und Unterstützung.
Deshalb müssen sich alle Menschen in Gesundheits-Berufen mit dem Thema Behinderung beschäftigen.
Sie müssen bereits in der Ausbildung die notwendigen Kenntnisse erwerben.
Damit alle gute Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes bekommen.
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