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Schwerbehinderung laut SGB IX
Quelle: Behindertenbeauftragter
Schwerbehinderung laut SGB IX
Menschen mit Behinderungen können Vergünstigungen bekommen.
Je nachdem wie stark die Behinderung ist (GdB).
Menschen mit Behinderungen können Vergünstigungen bekommen.
Je nachdem wie stark die Behinderung ist (GdB).
Der Grad von der Behinderung wird vom Versorgungs-Amt festgelegt.
Dann bekommt man einen Behinderten-Ausweis.
Darin steht der Grad von der Behinderung.
Feststellung von dem Grad von der Behinderung
Behinderungen sind sehr unterschiedlich.
Je nach Beeinträchtigung legt das Versorgungs-Amt einen Grad von der Behinderung fest.
Zum Beispiel wenigstens 20 oder bis 100.
Behindert sind Menschen mit einem Grad von der Behinderung von 20.
Bei einem Grad von der Behinderung von wenigstens 50 sprechen wir von Schwerbehinderung.
Nachteils-Ausgleich
Ein Nachteils-Ausgleich ist eine Vergünstigung.
Dafür braucht man bestimmte Merkzeichen.
Sie dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Und deshalb als Zeichen für bestimmte Rechte und Hilfen.
Das Versorgungsamt prüft das genau.
Beispiel:
G – Der behinderte Mensch kommt im Straßen-Verkehr nicht gut zurecht.
aG – Der behinderte Mensch ist stark gehbehindert.
H – Der behinderte Mensch kann sich nicht alleine helfen.
Bl – Der behinderte Mensch ist blind.
Gl – Der behinderte Mensch ist entweder gehörlos oder schwerhörig und kann auch nicht gut sprechen.
B – Der behinderte Mensch kann eine Begleitperson mitnehmen.
RF – Der behinderte Mensch ist taub und blind.
Er braucht keine Rundfunk-Gebühren zu bezahlen.
Das Merkzeichen TBl wird vom Versorgungs-Amt festgestellt.
Die behinderten Menschen hören und sehen nicht.
Manchmal bekommen diese Menschen zusätzlich mehr Blinden-Geld.
Gültigkeit von dem Schwerbehinderten-Ausweis
Der Schwerbehinderten-Ausweis gilt wird in der Regel maximal 5 Jahren.
Der Ausweis kann zweimal verlängert werden.
Er kann auch für immer gelten.
Wenn es keine Veränderungen geben wird.
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