Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG ).
Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz?
Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG ).
Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Es ergänzt das Benachteiligungs-Verbot.
Das Benachteiligungs-Verbot steht in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 von dem Grundgesetz:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gilt für Behörden und Ämter.
Zum Beispiel auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Renten-Versicherung.
Das Benachteiligungs-Verbot gilt auch zum Beispiel für das Versorgungs-Amt oder das Sozial-Amt.
Die wichtigsten Aussagen von dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz:
das Benachteiligungs-Verbot und die Pflicht zur Barriere-Freiheit.
Entwicklung von dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist immer wichtiger geworden.
Vor allem durch die Behinderten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen.
Neu und wichtig ist die Pflicht zur Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel müssen Ämter Informationen jetzt auch in Leichter Sprache anbieten.
Auch Internetseiten müssen jetzt barriere-frei sein.
Ergänzende Verordnungen zu dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Zu einigen Teilen von dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gibt ergänzende Verordnungen:
Die Kommunikations-Hilfen-Verordnung: Zum Beispiel kann dies Gebärden-Sprach-Dolmetscherinnen und -dolmetscher betreffen. Die Verordnung über barriere-freie Dokumente in der Bundes-Verwaltung: Sie soll Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen lesbar machen. Verordnung zur Schaffung barriere-freier Informations-Technik: Das ist die Vorschrift zur barriere-freien Computer-Technik und Internet-Seiten.
Links
Informationen zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz auf den Internet-Seiten von dem BMAS (in Alltagssprache)
Gesetzes-Text vom BGG hinter diesem Link (in Alltagssprache)