Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Quelle: Behindertenbeauftragter

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG).

Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Was ist das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz?

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG).

Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Es ergänzt das Benachteiligungs-Verbot.

Das Benachteiligungs-Verbot steht in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 von dem Grundgesetz:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

 

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gilt für Behörden und Ämter.

Zum Beispiel auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Renten-Versicherung.

Das Benachteiligungs-Verbot gilt auch zum Beispiel für das Versorgungs-Amt oder das Sozial-Amt.

 

Die wichtigsten Aussagen von dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz:

das Benachteiligungs-Verbot und die Pflicht zur Barriere-Freiheit.

 

Entwicklung von dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist immer wichtiger geworden.

Vor allem durch die Behinderten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen.

 

Neu und wichtig ist die Pflicht zur Barriere-Freiheit.

Zum Beispiel müssen Ämter Informationen jetzt auch in Leichter Sprache anbieten.

Auch Internetseiten müssen jetzt barriere-frei sein.

 

Ergänzende Verordnungen zu dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Zu einigen Teilen von dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gibt ergänzende Verordnungen:

  • Die Kommunikations-Hilfen-Verordnung: Zum Beispiel kann dies Gebärden-Sprach-Dolmetscherinnen und -dolmetscher betreffen.
  • Die Verordnung über barriere-freie Dokumente in der Bundes-Verwaltung: Sie soll Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen lesbar machen.
  • Verordnung zur Schaffung barriere-freier Informations-Technik: Das ist die Vorschrift zur barriere-freien Computer-Technik und Internet-Seiten.

Links

Informationen zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz auf den Internet-Seiten von dem BMAS (in Alltagssprache)

Gesetzes-Text vom BGG hinter diesem Link (in Alltagssprache)

 

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