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Teilhabe an Kunst und Kulturerschienen am
Teilhabe an Kunst und Kulturerschienen am
In der UN-Behindertenrechts-Konvention steht, dass alle Menschen in allen Bereichen des Lebens teil-haben sollen.
Für den Bereich Kunst und Kultur sind Artikel 8, 21 und 30 besonders wichtig.
Darin steht, dass alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Behinderungen ohne Hürden Kunst und Kultur genießen können sollen. Das ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern für uns alle.
Eine bunte Kultur-Landschaft ist die Basis für eine inklusive Gesellschaft.
Deshalb ist dem Behinderten-Beauftragten Kultur-Politik sehr wichtig.
Menschen mit Behinderungen sollen Zuschauer und Zuschauerinnen von Kunst und Kultur sein.
Menschen mit Behinderungen sollen aber auch selbst Kunst und Kultur machen können. Alle Menschen sollen das sehen. Dafür gibt es die „Kultur im Kleisthaus“.
„Kultur im Kleisthaus“ gibt es seit vielen Jahren. Sie sind möglichst barriere-frei und sind kostenlos.
Dort sind Ausstellungen, Film-Vorführungen, Lesungen, Konzerte und Diskussionen zu sehen.
Wir arbeiten auch mit Festivals und Kultur-Einrichtungen zusammen, damit auch hier mehr Inklusion gelebt wird.
Seit 2020 gibt es die „Kultur im Kleisthaus“ auch digital.
Die „Kultur im Kleisthaus“ steht auch im Nationalen Aktions-Plan der Bundes-Regierung.
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