Er spricht über Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung: Wie sie gut leben können und eine gute Arbeit haben.
Er beteiligt sich an Initiativen. In der Politik, der Kultur und im Leben. Damit das Land inklusiver wird. Das bedeutet: Alle Menschen sollen ein gutes Leben haben. Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Er ist Ansprech-Partner für die Bundes-Regierung. Für alle Angelegenheiten die mit Menschen mit Behinderung zu tun haben.
Er hat Kontakt zu Verbänden und Organisationen und Selbst-Hilfe-Gruppen.
Grenzen der Beratung
Der oder die Beauftragte darf den Behörden nicht sagen, was die tun müssen.
Und darf auch in rechtlichen Sachen nicht beraten.
Das dürfen nur Rechtsanwält*innen.
Oder besondere Organisationen.
Der oder die Beauftragte ist nicht für die Bundes-Länder zuständig.
Das machen die Landes-Behinderten-Beauftragten.
Der oder die Beauftragte kann auch keine Projekte mit Geld unterstützen.
Auch Einzel-Personen können nicht unterstützt werden.
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