Gesetzliche Aufgabe

Die Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben viele Aufgaben.

Was macht der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung?

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Gesetzlicher Auftrag

Der oder die Behindertenbeauftragte wird von der Bundes-Regierung ausgewählt.

Für eine Legislatur-Periode.

Die Legislatur-Periode ist die Zeit zwischen zwei Wahlen.

In Deutschland dauert die Legislatur-Periode normalerweise 4 Jahre.

 

Wie die Behinderten-Beauftragten ausgewählt werden und welche Aufgaben sie haben ist geregelt.

Durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Das Gesetz hat den Namen:

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz und wird BGG abgekürzt.

 

Für den oder die Behindertenbeauftragte arbeiten auch Mitarbeiter*innen.

Das ist die Haupt-Aufgabe von einem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Darauf achten, dass alle Menschen gute Lebens-Bedingungen haben. 

Politisch und sozial mitgestalten

Vieles kann das Leben von Menschen mit Behinderungen verändern.

Das können staatliche Dinge sein, wie zum Beispiel Gesetze.

Aber auch Veränderungen in der Lebensweise von den Menschen.

Das muss der oder die Beauftragte beobachten.

Und darauf aufmerksam machen.

Und wenn es geht auch etwas tun.

Zum Beispiel wenn neue Gesetze gemacht werden.

Darauf achten, dass Menschen mit Behinderungen in den Gesetzen beachtet werden.

Und dass Gesetze das Leben von Menschen mit Behinderungen nicht schlechter machen. 

Informieren – Beraten – Öffentlichkeitsarbeit leisten – Inklusions-Gedanken verbreiten

Der oder die Beauftragte hat sehr viele Aufgaben.

Hier sind einige aufgelistet:

  • Er informiert über Gesetze,
  • Er macht Vorschläge für Änderungen bei Gesetzen,
  • Er spricht über Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung: Wie sie gut leben können und eine gute Arbeit haben.
  • Er beteiligt sich an Initiativen. In der Politik, der Kultur und im Leben. Damit das Land inklusiver wird. Das bedeutet: Alle Menschen sollen ein gutes Leben haben. Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
  • Er ist Ansprech-Partner für die Bundes-Regierung. Für alle Angelegenheiten die mit Menschen mit Behinderung zu tun haben.
  • Er hat Kontakt zu Verbänden und Organisationen und Selbst-Hilfe-Gruppen.

Grenzen der Beratung

Der oder die Beauftragte darf den Behörden nicht sagen, was die tun müssen.

Und darf auch in rechtlichen Sachen nicht beraten.

Das dürfen nur Rechtsanwält*innen.

Oder besondere Organisationen.

 

Der oder die Beauftragte ist nicht für die Bundes-Länder zuständig.

Das machen die Landes-Behinderten-Beauftragten.

Der oder die Beauftragte kann auch keine Projekte mit Geld unterstützen.

Auch Einzel-Personen können nicht unterstützt werden.

Downloads

Hier finden Sie die Ansprechpartner der Bundes-Länder.

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