Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Dann nutzen Sie gern eine der verschiedenen Möglichkeiten, uns zu kontaktieren.
Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer telefonischen und schriftlichen Anfragen werden diese automatisch an das Kommunikationszentrum in Rostock weitergeleitet, das sie im Auftrag des Behindertenbeauftragten beantwortet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunikationszentrums sind entsprechend geschult, um Ihnen Ihre Fragen so umfassend wie möglich zu beantworten. Sollte das Kommunikationszentrum nicht in der Lage sein, Ihre schriftliche Anfrage zu beantworten, wird sie zur Beantwortung an den Behindertenbeauftragten übermittelt. Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung.
Selbstverständlich werden die Vorschriften des Datenschutzes beachtet.
Der Behindertenbeauftragte prüft in der Regel, ob und ggf. welche Behörden, sonstige Institutionen oder Stellen Ihnen weiterhelfen könnten. Wenn Sie im Kontaktformular Ihr Einverständnis dazu erklären, wird Ihre Anfrage ggf. dorthin gesendet. Darüber erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.
Bitte beachten Sie: Der Behindertenbeauftragte hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Gegen für Sie ungünstige Entscheidungen Ihres/r Sozialamts/Krankenkasse/Versorgungsamt etc. können Sie nur auf dem Rechtsweg (Widerspruch, Klage) vorgehen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Eine Einzelfallprüfung bzw. Rechtsberatung darf der Beauftragte nicht vornehmen, dies ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten.
Kontaktformular
Stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich über unser Kontaktformular. Bitte geben Sie hierzu Ihre persönlichen Daten ein.
Sie möchten Ihre Anfrage telefonisch an uns richten? Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.
Für den Themenbereich "Informationen für Menschen mit Behinderungen" lautet die Nummer 030 221 911 006.
Gebärdentelefon
Mittels Videotelefonie im Internet können Sie Ihre Anfrage einfach und direkt über das Gebärdentelefon stellen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles Endgerät (z.B. PC, MAC, Tablet oder Smartphone) mit Internetzugang. Die gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache.
Kontaktanfrage in Deutscher Gebärdensprache per SQAT
Mit einem Klick auf das Logo können Sie direkt ein Video in Gebärdensprache aufnehmen und abschicken.
Den SQAT-Service können Sie mit einem Smartphone oder Webcam und Breitband-Internetzugang nutzen. Der SQAT-Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie unter diesem Link: SQAT-Anfrage
Kontakt über Postadresse
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin buero@behindertenbeauftragter.de
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir keine telefonische Beratung anbieten können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen wenn möglich schriftlich an uns. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Arbeitsstabs setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
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