Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf dieser Seite finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite des Bundesbehindertenbeauftragten www.behindertenbeauftragter.de.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen strebt aktiv an, seine Webseite barrierefrei zu gestalten.
Eine Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Darin wird geregelt, dass Webseiten von allen öffentliche Stellen des Bundes barrierefrei sein müssen.
Aber es ist auch das Anliegen des Beauftragten, die Informationen auf seiner Webseite für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Trotzdem können auf der Webseite noch Barrieren vorhanden sein. Diese werden in der Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben. Außerdem finden Sie hier einen Kontakt, bei dem Sie sich melden können, wenn Sie Barrieren auf der Webseite finden.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Sind bestimmte Inhalte für Sie nicht zugänglich? Sie können uns bestehende Barrieren gerne mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Taube Menschen können uns auch über das Gebärdentelefon oder SQAT kontaktieren.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG eingerichtet. BGG ist die Abkürzung für das Behindertengleichstellungsgesetz. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie haben eine Barriere gemeldet? Aber Sie sind nach dem Kontakt mit dem Bundesbehindertenbeauftragten mit der angebotenen Lösung nicht zufrieden? Dann können Sie die Schlichtungsstelle BGG einschalten. Das Ziel ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle BGG gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für das Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Webseite der Schlichtungsstelle BGG finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Einhaltung der genannten Anforderungen wurde durch einen externen Anbieter am 12.09.2023 geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Website die genannten Anforderungen nicht vollständig erfüllt. Diese Inhalte bzw. Bedienelemente sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Es sind nicht alle erforderlichen Informationen in Leichter Sprache vorhanden.
Es sind nicht alle erforderlichen Informationen in Gebärdensprache vorhanden
Die Vorlese-Funktion wird von einem externen Anbieter eingebunden, der diese nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stellt.
Der Beauftragte ist bemüht, mehr aktuelle Inhalte sowohl in Leichter Sprache als auch in Gebärdensprache bereitzustellen. Wir ergänzen dieses Angebot nach und nach. Sollte Ihnen ein Inhalt fehlen, melden Sie dies ebenfalls gerne.
Hinweis zur Vorlese-Funktion „ReadSpeaker“:
Auf einigen Seiten wird die Vorlese-Funktion „ReadSpeaker“ angeboten.
Auf diesen Seiten können Sie Texte markieren. Daraufhin erscheint eine Schaltfläche, mit der Sie das Vorlesen starten können.
Es gibt auf den Seiten mit der Vorlese-Funktion außerdem ein Menü zum Aufklappen im Hauptinhaltsbereich. Dort finden Sie eine ausführliche Steuerung der Vorlese-Funktion und weitere Möglichkeiten, z.B.:
Auch über dieses Menü können Sie das Vorlesen starten.
Sie können dort eine MP3-Datei mit dem vorgelesenen Text herunterladen.
Sie können dort persönliche Einstellungen vornehmen.
Sie erreichen dort die Hilfe mit einer ausführlichen Beschreibung zur Bedienung und möglichen Einstellungen.
Diese Erklärung wurde am 17.06.2024 erstellt.
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