Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – Familien stärken
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – Familien stärken
Ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) muss gewährleistet sein, dass alle Kinder und Jugendlichen – ob mit oder ohne Behinderungen – vor dem Gesetz tatsächlich gleich sind. Die immer noch bestehende Unterscheidung nach Art der Behinderung mit all ihren Konsequenzen für die betroffenen Familien ist auch verfassungsrechtlich problematisch.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind zuallererst Kinder und Jugendliche. Schon in der Präambel zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) heißt es, dass sie gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen. Gleiches regelt die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Allerdings sind nach derzeitigem deutschem Recht für junge Menschen mit seelischer Behinderung die Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zuständig, für Kinder und Jugendliche mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen dagegen die Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Diese Differenzierung stellt Familien mit behinderten Kindern durch Zuständigkeits- und Abgrenzungsfragen im Alltag vor große Probleme.
Darüber hinaus wirft der rasante medizinisch-technische Fortschritt im Bereich der vorgeburtlichen Diagnostik neue ethische Fragen auf. Familien mit behinderten Kindern müssen mehr denn je gesellschaftlich und vor dem Gesetz gestärkt und von Beginn an gut beraten und begleitet werden. Mit Blick auf das Angebot, aber auch die möglichen Auswirkungen vorgeburtlicher Diagnostik kommen der Information und Aufklärung werdender Eltern ein erhöhter Stellenwert zu.
Inklusive Lösung unter dem Dach des SGB VIII
Ganz im Sinne der UN-KRK muss gewährleistet sein, dass alle Kinder und Jugendlichen – ob mit oder ohne Behinderungen – vor dem Gesetz tatsächlich gleich sind. Die immer noch bestehende Unterscheidung nach Art der Behinderung mit all ihren Konsequenzen für die betroffenen Familien ist auch verfassungsrechtlich problematisch. Wir brauchen endlich eine gesetzliche Verankerung der Gleichbehandlung im Sinne eines inklusiven Sozialsystems. Eine inklusive Lösung wäre, dass das SGB VIII für alle Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Behinderung und ohne Ansehen der Art der Behinderung, greift. Dies soll bis 2027 durch ein entsprechendes Bundesgesetz umgesetzt werden.
Ausbildung in Gesundheitsberufen
Menschen mit Behinderungen müssen sich darauf verlassen können, in den Angehörigen aller Gesundheitsberufe kompetente Ansprechpartner*innen für ihre Belange zu finden. Insbesondere mit Blick auf die Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik, deren Weiterentwicklung sich heute nur erahnen lässt, werden ethische Fragen aufgeworfen, mit denen sich Wissenschaft, Angehörige von Gesundheitsberufen und Zivilgesellschaft auseinandersetzen müssen. (Werdende) Eltern dürfen mit diesen Fragen nicht allein gelassen werden. Sie haben ein Recht auf qualifizierte Aufklärung, Beratung und Unterstützung durch die Professionellen, die Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre des Kindes begleiten und zu denen daraus ein besonderes Vertrauensverhältnis erwächst. Daher ist es dringend geboten, dass alle Berufsgruppen, in deren Verantwortung die Begleitung von werdenden Eltern und Familien fällt, für das Thema Behinderung sensibilisiert werden. Sie müssen bereits in der Ausbildung die notwendige Expertise vermittelt bekommen, um eine gute Beratung und Begleitung schon während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes leisten zu können. Dies ist auch die Voraussetzung dafür, dass die Angehörigen von Gesundheitsberufen nicht überfordert werden. Ärzt*innen, Hebammen oder Psychotherapeut*innen können ihrem Anspruch, Menschen in herausfordernden Lebenslagen zur Seite zu stehen, nur gerecht werden, wenn auch die Themen Behinderung und vorgeburtliche Diagnostik fester Bestandteil ihrer Ausbildung sind.
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