Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es ist Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Damit ist der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung von Menschen mit Behinderungen nachgekommen: einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr zu schaffen.
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